An die Landesplanung: Forderung eines Mindestabstandes
Ein Anschreiben an die Landesplanung Schleswig-Holstein in Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Bürgerinitiative Süderau e.V., erhebt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Ausweisung und Entwicklung der Windenergie-Vorrangflächen Einwendungen gegen den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen auf der Vorrangfläche in Süderau und fordern einen Mindestabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung.
Diese Forderung stützt sich auf das Verlangen der überwiegenden Anzahl von Bewohnern zum Schutz der Gesundheit, der Lebensqualität und der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten unserer Gemeinde.
Bereits heute ist die Ortschaft erheblichen Belastungen ausgesetzt. Weitere Windkraftanlagen würden diese Situation deutlich verschärfen. Insbesondere sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Wohnraum für junge Familien: Süderau benötigt dringend Entwicklungsperspektiven für künftige Generationen. Wenn durch zu geringe Abstände weitere Wohnbauflächen ausgeschlossen werden, verlieren junge Familien die Möglichkeit, in Süderau zu bauen. Dies schwächt langfristig die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde.
- Schutz der Wohnbevölkerung: Der Mindestabstand von 1.500 Metern trägt dem berechtigten Interesse der Anwohner an Gesundheit, Erholung und einer zumutbaren Wohnqualität Rechnung.
- Lärmbelastung: Der Betrieb moderner Windkraftanlagen verursacht dauerhafte Geräusche, die insbesondere nachts als erhebliche Belastung empfunden werden. Hinzu kommt die Geräuschkulisse durch die geplante nahegelegene Abfahrt der A20, wodurch sich die Gesamtbelastung weiter erhöht.
- Schattenschlag und optische Belastung: Wiederkehrender Schattenschlag sowie die dauerhafte Dominanz großer Windkraftanlagen beeinträchtigen das tägliche Leben der Anwohner erheblich.
- Umwelt- und Naturbelastungen: Der Bau und Betrieb weiterer Windkraftanlagen bedeutet zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Neben dem Flächenverbrauch sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie auf Tier- und Pflanzenwelt gegeben. Hinzu kommen die möglichen gesundheitlichen Belastungen durch Abrieb von PFAS von den WKA. Dies kann zur heutigen Zeit nicht ausgeschlossen werden und birgt somit eine große gesundheitliche Gefahr.
- Beeinträchtigung der Ortsentwicklung: Durch die Nähe der Windenergieanlagen würden zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde erheblich eingeschränkt. Bereits heute bestehen kaum noch Möglichkeiten, den Ort sinnvoll zu erweitern.
- Wertverlust und Attraktivität des Wohnortes: Die zunehmende technische Überprägung der Landschaft kann die Attraktivität des Wohnstandortes mindern und wirtschaftliche Nachteile für Eigentümer nach sich ziehen.
Wir fordern daher, bei der weiteren Planung einen Mindestabstand von 1.500 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung verbindlich festzulegen.
Sollte ein solcher Abstand auf der vorgesehenen Vorrangfläche nicht eingehalten werden können, fordern wir, auf den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in diesem Gebiet vollständig zu verzichten. Der Schutz der Menschen, ihrer Gesundheit und der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde muss bei der planerischen Abwägung ein wesentliches Gewicht erhalten.
Wir bitten die Landesplanung, sämtliche rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Schutz der Wohnbevölkerung sicherzustellen und die berechtigten Interessen der Gemeinde Süderau angemessen zu berücksichtigen. Das Beteiligungsverfahren dient ausdrücklich dazu, die Belange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die planerische Abwägung einzubeziehen.
Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Wünsche unserer Bürger in dieser Angelegenheit zu erreichen.
Wir bitten darum, unsere Stellungnahme vollständig in die Abwägung einzubeziehen und den Mindestabstand zur jetzigen Wohnbebauung auf 1500 Meter festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der Bürgerinitiative Süderau e.V.